Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen in der Regel übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über den Umfang der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird die Behandlung weder Ihrer gesetzlichen noch Ihrer privaten Krankenversicherung gemeldet. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf und die Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine psychologische Beratung grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung ist und von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen in der Regel nicht übernommen wird.
Kostenerstattungsverfahren
Sollten Sie zeitnah keinen Therapieplatz in einer vertragspsychotherapeutischen Praxis erhalten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Gerne berate ich Sie zum Ablauf und unterstütze Sie bei den erforderlichen Schritten. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Erstgespräch zunächst selbst zu tragen sind. Nach Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens können die weiteren Behandlungskosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
