Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen in der Regel übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über den Umfang der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird die Behandlung weder Ihrer gesetzlichen noch Ihrer privaten Krankenversicherung gemeldet. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf und die Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine psychologische Beratung grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung ist und von den gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen wird.
Gesetzlich versicherte Patienten
Ab Januar 2027 ist eine Behandlung auch für gesetzlich versicherte Patienten möglich. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf.
